Allgemeine Hinweise zur Einschreibung
Uns als Eltern ist bewusst, dass die Einschreibung keine Garantie für die Aufnahme an einer bestimmten Schule darstellt, da an jeder Schule aus räumlichen und personellen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Schulplätzen zur Verfügung steht.
Wir wissen, dass eine verbindliche Anmeldung nur an einer und nicht an mehreren öffentlichen Schulen möglich ist.
Für eine verbindliche Anmeldung im Rahmen des Übertritts muss das im Anschluss an die Dateneingabe zur Verfügung stehende
PDF ausgedruckt und unterschrieben mit den folgenden Unterlagen bis zum
03.05.2024 um
18.00 Uhr der Schule vorliegen:
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Original Übertrittszeugnis (verbleibt bei der Schule)
- Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten (Kopie)
- Sorgerechtsbeschluss (nur bei bereits rechtskräftig Geschiedenen - Kopie)
- Nachweis der Masernimpfung
- ggf. Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung
- an sich selbst adressierten Umschlag mit Briefmarke für Zu- oder Absage
Sie können die Unterlagen an folgenden Tagen im Sekretariat abgeben:
Donnerstag, 02.05.2024, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 03.05.2024, 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Achtung: Wenn Sie die Unterlagen nicht bis zum
03.05.2024 um 18.00 Uhr! abgeben, kann Ihr Kind nicht an der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule angemeldet werden.
Wir bestätigen weiterhin, dass wir die Informationsschreiben zur Einschreibung (inklusive der Abgabefristen der Anmeldeunterlagen) an die Erziehungsberechtigten auf der Schulhomepage heruntergeladen und gelesen haben.
Wir bestätigen, dass uns bewusst ist, dass die vorgenommene Voranmeldung keine Garantie für die Aufnahme an der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule ist.